Dienstag, 24. Februar 2015

B e u t ekunst


DIE STEINZEIT-ung® veröffentlicht einen blog aus dem jahre 2006, der die „Washingtoner -Erklärung“ vom 03.12.1998 zum inhalt hat. Heute, 2015, ist eine ähnliche sache aktuell, nämlich der streit um den „Welfenschatz“. Die kombattanten haben sich schon in stellung gebracht, der angreifer fährt die schwere artillerie auf. Der berichterstatter von DIE STEINZEIT-ung® findet, dass der blog aus dem jahre 2006 es wert ist, ohne abstriche nochmals veröffentlicht zu werden, da die damalige problematik immer noch brandaktuell ist, und eine leise aber sehr deutlich k a l t e vorahnung auf das "Transatlantisches Freihandelsabkommen" zulässt, was alles nach dessen ratifizierung auf Europa zukommen kann..
Es steht außer frage, dass viele deutsche museen bilder in ihrem fundus haben, die in den un-zeiten des nationalsozialismus als "Entartete Kunst" von der administration beschlagnahmt, von banausen geraubt, und von verfolgten des nationalsozialismus zwangsverkauft werden mussten. In dieser abfallgrube der geschichte haben müllhalden-gräber herumgewühlt und einen goldschatz gewittert. Und um diesen schatz zu heben, sind diese müllhalden-gräber international angetreten, um einen schönen reibach zu machen. Diese müllmänner sind aber beileibe keine e n t-sorger, sondern b e-sorger. Sie besorgen ihr eigenes geschäft. Das geschäft heißt: Rechtspflege, gepflegt von den jurokratoren. Wir wollen offen reden: Das berühmte bild von E.Ludwig Kirchner "Berliner Straßenszene" hätte in den jahren, als das bild in der öffentlichkeit auftauchte n i c h t 34 Millionen Dollar gekostet! Es hätte auch nicht in der zeit der 30 er jahre im verg. Jahrh. bei einer normalen auktion 34 Millionen Dollar als preis erzielt. Allenfalls, großzügig angenommen, 10 000 bis 50 000 Reichsmark Und genau dies sollte eigentlich der betrag sein, der ein museum dem rechtmäßigen besitzer zahlen müsste, um das bild zu erlösen. Um die zinsen für diesen betrag könnten juristen wacker streiten. Jedenfalls käme überschlägig nicht ein megabetrag im zweistelligen bereich zustande. Wem nutzt also neben dem rechtmäßigen besitzer die rückführung nach dem Washingtoner Abkommen? Es sind die rechtsanwaltskanzleien, die auf ihren briefköpfen nicht nur „München“ stehen haben, sondern London, New York, Tokio, Rom, Brüssel, Zürich, Straßburg, Paris, u.s.w, u.s.w. Und diese Global-Diabolen (im sinne von griech.: durcheinanderkegeln) verdienen an solch einem rechts(pflege)vorgang nebst dem auktionshaus. Der erwerber dieses bildes verdient zunächst nichts als den ruhm, alleinbesitzer eines -imaginären- schatzes zu sein. Der verkäufer -rechtmäßiger (ehemaliger)besitzer- verdient nach abzug der hälfte des versteigerungspreises (gebühren, rechtsanwaltshonorare, u.s.w) ebenfalls ein hübsches sümmchen. Er verdient aber auch die verachtung der kunstfreunde, auf diese art und weise ein kulturgut der allgemeinheit entzogen zu haben. - Zum wert der bilder im allgemeinen: Nehmen wir das entstehungsjahr des berühmten bildes von van Gogh "Sonnenblumen". Hängen wir dieses bild in einer mietskaserne in der Borinage - so um 1880 - in ein kohldunst-und latrinengeruchgeschwängertes treppenhaus. Na, wie lange, meinen Sie, würde dieses bild dort hängen geblieben sein? Na, was meinen Sie . . .? Na, sehn se . . . Aber was solls. Wollen wir die jurokraten im voraus loben. Denn gewiss werden diese nach abschluss der aktion "Bilder raus aus deutschen Museen!" sich am Lo u v r e zu schaffen machen. Denn gegen den raubtrieb kultureller güter des kleinen korsen Napoleon war Hermann Göring ein waisenknabe.Und hoffentlich machen diese jurokraten dann nicht so eine windige sache wie mit dem Evangeliar von Quedlinburg, welches ja bekanntlich von einem amerikanischen GL nach dem kriege versehentlich mitgenommen wurde, und teuer vom deutschen staat ausgelöst werden musste.- Aber der echte hammer wäre die beutekunst der Roten Armee! Mann, das gäbe ein geschäft! Aber dummerweise haben die Russen vor einiger zeit in weiser voraussicht ein gesetz in der Duma verabschiedet, welches die zurückgabe der Beutekunst grundsätzlich verbietet. Zu dumm, denn dann könnten die deutschen museen nach deren leerräumung mit diesen schätzen mehr als aufgefüllt werden.

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